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Kaffeesteuer

Deutschland erhebt eine eigene Verbrauchsteuer auf Kaffee. Sie beträgt 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro pro Kilogramm löslichen Kaffee, fällig beim Übergang in den freien Verkehr.

Bemessen wird nach Gewicht, nicht nach Wert. Auf ein Kilogramm günstigen Supermarktkaffee entfällt damit derselbe Betrag wie auf ein Kilogramm Spezialitätenkaffee, was den relativen Anteil bei günstiger Ware erheblich erhöht.

Historisch geht die Steuer auf das 18. Jahrhundert zurück, als Kaffee als Luxusgut galt. Deutschland ist heute eines der wenigen Länder in Europa, die sie noch erheben. Für Röstereien bedeutet sie zusätzlichen administrativen Aufwand, da Anmeldung und Abführung eigenen Regeln folgen.

Vom Begriff zur Bohne

Alles, was hier erklärt wird, steckt in unseren Kaffees. Frisch geröstet, mit Rösttag auf der Packung.

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